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   OVG Sachsen, 28.07.2015 - 2 B 240/14   

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https://dejure.org/2015,34116
OVG Sachsen, 28.07.2015 - 2 B 240/14 (https://dejure.org/2015,34116)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28.07.2015 - 2 B 240/14 (https://dejure.org/2015,34116)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 2 B 240/14 (https://dejure.org/2015,34116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SGB IX § 84 Abs. 2
    Wiedereingliederung; betriebliches Eingliederungsmanagement; Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 271
  • NZA-RR 2016, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.07.2015 - 2 B 240/14
    9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5. Juni 2014 - 2 C 22/13 -, juris Rn. 40ff.) stellt sich das Verhältnis zwischen betrieblichem Eingliederungsmanagement und dem Verfahren auf Versetzung in den Ruhestand wie folgt dar:.

    Die Frage, ob das abstrakt-funktionelle Amt die Übertragung einer anderen Funktion und im Rahmen dieser eine etwaige Eingliederungsmaßnahme zulässt, ist hingegen im Rahmen der Dienstfähigkeit zu prüfen (BVerwG, Urt. v. 5. Juni 2014 a. a. O. Rn. 41 a E.).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.07.2015 - 2 B 240/14
    Der Mechanismus greift daher oftmals früher als das dienstrechtliche Instrumentarium (vgl. z.B. § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG) und unabhängig davon, ob aus den Fehlzeiten auf eine mögliche Dienstunfähigkeit geschlossen werden kann (vgl. zu diesem Erfordernis Urteil vom 30. Mai 2013 - BVerwG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 27).

    Weigert sich der Beamte einer ordnungsgemäßen Untersuchungsanordnung (vgl. zu den hierfür bestehenden Anforderungen Urteil vom 30. Mai 2013 -BVerG 2 C 68.11 - BVerwGE 146, 347 Rn. 18 ff.) Folge zu leisten, kann die Verweigerung nach dem aus § 444 ZPO abgeleiteten allgemeinen Rechtsgrundsatz zum Nachteil des betroffenen Beamten gewertet werden.

  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.07.2015 - 2 B 240/14
    Können auch mit Hilfe des durch § 84 Abs. 2 SGB IX vorgegebenen Suchprozesses alternative Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht aufgezeigt werden, liegen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die ernsthafte Besorgnis einer Dienstunfähigkeit vor (vgl. zum arbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren auch BAG, Urteil vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 - NZA 2010, 398 Rn. 24, dort sogar zur Präklusionswirkung des erfolglos durchgeführten betrieblichen Eingliederungsmanagements).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.07.2015 - 2 B 240/14
    Danach kann im Rahmen freier Beweiswürdigung auf die Dienstunfähigkeit geschlossen werden, wenn der Beamte durch sein Verhalten die Feststellung seines Gesundheitszustandes bewusst verhindert (Urteil vom 26. April 2012 - BVerwG 2 C 17.10 - Buchholz 237.6 § 226 NdsLBG Nr. 1 Rn. 12).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus OVG Sachsen, 28.07.2015 - 2 B 240/14
    Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass Wiedereingliederungsbemühungen ohne oder gar gegen den Willen des Betroffenen von vornherein zum Scheitern verurteilt sind (Beschluss vom 23. Juni 2010 - BVerwG 6 P 8.09 - BVerwGE 137, 148 = Buchholz 251.2 § 73 BlnPersVG Nr. 1, jeweils Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 03.02.2016 - 2 B 368/13

    Zum Anspruch eines Beamten auf Durchführung eines betrieblichen

    Weil der auf die vorläufige Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gerichtete Antrag nach § 123 VwGO die Hauptsache in rechtlicher wie tatsächlicher Hinsicht regelmäßig vollständig vorwegnimmt, hält der Senat eine Halbierung des Auffangwerts nicht für angezeigt (vgl. Senatsbeschl. v. 28. Juli 2015 - 2 B 240/14 - Rn. 13).
  • VG Berlin, 23.02.2023 - 26 L 8.23
    Gleichwohl ist allgemein und auch vom Antragsgegner anerkannt, dass auch Beamte stufenweise wiedereingegliedert werden können (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 2 A 11723/17 -, NVwZ-RR 2018, 811; Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 5 Bs 80/18 -, NVwZ-RR 2018, 817; Sächs. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 2 B 368/13 - Juris Rn. 6 [allerdings in § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a. F. eine Anspruchsgrundlage dafür sehend] und 28. Juli 2015 - 2 B 240/14 -, NVwZ-RR 2016, 271, Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 2014 - 6 B 822/14 -, Juris Rn. 11; Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18. Februar 2013 - VG 7 L 559.12 -, der aus dem durch § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX a. F. konkretisierten Fürsorgeanspruch einen Anordnungsanspruch auf einen konkreten Wiedereingliederungsplan ableitete).
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